§1 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung an der Grundschule Pretzschendorf und der damit im Zusammenhang stehenden sächlichen Mittel.
(2) Der Verein ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Er ist überparteilich und weltanschaulich nicht gebunden.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden.
(5) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Für die Arbeit mit den Finanzen ist der Vorstand verantwortlich.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
§2 Vereinsziele
(1) Im Einzelnen verfolgt der Verein folgende Ziele:
- Förderung des sozialen Miteinanders/der sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler
- Förderung leistungsschwächerer und Forderung leistungsstärkerer Schüler
- Unterstützung von Familien mit geringerem Einkommen bei schulischen Aktivitäten
- Aktivitäten zugunsten des sozialen Verhaltens und des Zusammenlebens
- Unterstützung der Ganztagsangebote
- Präsentation der Errungenschaften und Leistungen der Grundschule Pretzschendorf in der Öffentlichkeit
- Organisatorische Entlastung der Lehrer
(2) Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch
- Vernetzung der Grundschule mit außerschulischen Partnern
- Vermittlung fachlich kompetenter Ansprechpartner zu Unterrichtsthemen
- Mitgestaltung schulischer Höhepunkte wie z. B. der Schuleingangsfeier, Tagen der offenen Tür etc.
- Unterstützung schulischer Projekte
- Aufbau und Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften
- Förderung der Verbindungen zwischen Kindertageseinrichtungen, Hort und Schule
(3) Der Verein fühlt sich den Leitsätzen des Schulprogramms der Grundschule Pretzschendorf verpflichtet.
§3 Name
(1) Der Verein führt den Namen „Verein zur ständigen Förderung der Grundschule Pretzschendorf e.V.“.
(2) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dippoldiswalde – Registergericht – eingetragen.
§4 Sitz
(1) Der Sitz des Vereins ist Pretzschendorf. Das Wirkungsfeld erstreckt sich darüber hinaus auf den Einzugsbereich der Grundschule.
(2) Die Anschrift ist die Anschrift der Grundschule Pretzschendorf, Erich Weinert-Straße 9, 01774 Pretzschendorf.
§5 Mitgliedschaft
(1) Ordentliches Mitglied im Verein kann jeder Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sein, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder im Verein können auch juristische Personen sein.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch den Vorstand bzw. der Ernennung und endet mit der schriftlichen Austrittserklärung, dem Ausschluss oder dem Tod des Mitgliedes und bei Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
(4) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
(5) Verstößt ein Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit dreiviertel der anwesenden Mitglieder.
§6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand mindestens einmal jährlich unter Nennung der Tagesordnung einzuberufen. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich mit Begründung beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
(3) Außerdem ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangen.
(4) Zu jeder Mitgliederversammlung sind der Schulleiter, das Lehrerkollegium, die Elternsprecher und der Schulträger der Grundschule Pretzschendorf einzuladen.
(5) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten, zu denen andere Organe des Vereins nicht ermächtigt sind. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands und der Finanzkommission
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung
- Entgegennahme des Kassenberichts
- Entgegennahme des Jahresberichts
- Festlegung der Beitragsordnung
- Bestätigung des vom Vorstand erstellten Jahresplans und Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss
(6) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage im Voraus durch den Vorstand. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde.
§8 Vorstand
(1) Der Verein bestellt einen Vorstand gemäß §26 BGB. Dieser vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Dieser vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Kassenwart und
dem Schriftführer
(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
bis 30 Personen Vereinsstärke: dem vertretungsberechtigten Vorstand
bis 100 Personen Vereinsstärke: dem vertretungsberechtigten Vorstand und zwei Beisitzern
darüber hinaus: dem vertretungsberechtigten Vorstand und vier Beisitzern.
(3) Der Vorstand wird in der Regel für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Blockwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann sich der Vorstand durch ein Ersatz-Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder durch Vorstandsbeschluss bis zur nächsten Mitgliederversammlung ergänzen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.
(4) Die Bestellung und Abberufung des Vorstandes oder der einzelnen Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(5) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Er stellt einen Haushaltsplan auf, dieser ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen insbesondere
- Führung der laufenden Geschäfte
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung
- Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern
- Auswahl und Aufsicht für den Verein tätiger Personen (z. B. Honorarkräfte).
Weitere Aufgaben regelt die Geschäftsordnung.
(6) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von einem Mitglied des Vorstandes einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit wird der Beschluss ausgesetzt.
(7) Zu jeder Vorstandssitzung sind der Schulleiter, der Schulelternsprecher und der Schulträger der Grundschule Pretzschendorf einzuladen.
§9 Beschlüsse
(1) Die Beschlüsse des Vereins werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern sie nicht durch die §§ 5 oder 13 geregelt sind. Sie sind schriftlich abzufassen.
(2) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(3) Die Beurkundung von Vorstandsbeschlüssen erfolgt durch Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind wörtlich in das Protokoll der Mitgliederversammlung aufzunehmen und werden dort beurkundet.
§10 Geschäftsordnung
(1) Der Vorstand erarbeitet eine Geschäftsordnung. Diese ist auf Wunsch allen Mitgliedern bekannt zu geben.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§11 Beiträge
(1) Jedes ordentliche Mitglied zahlt einen jährlichen Beitrag, der zum Ende des 1. Quartals fällig wird.
(2) Die Höhe des Beitrages wird in der ersten Mitgliederversammlung eines jeden Jahres festgelegt.
(3) Die Mitgliedschaft von Ehrenmitgliedern ist beitragsfrei.
(4) Eine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrages bei einem Ausscheiden ist ausgeschlossen.
§12 Vermögen
(1) Das Vermögen des Vereins ist nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmannes zu verwalten. Es dient der Arbeit des Vereins und der Deckung der Verwaltungsaufgaben.
(2) Übersteigt das Vermögen des Vereins eine Gesamtgröße von € 2.500,00, ist durch eine Mitgliederversammlung eine Finanzkommission, bestehend aus drei Mitgliedern, die keinem weiteren Gremium angehören, als Prüfungsorgan zu bestellen.
§13 Satzungsänderung, Änderung des Vereinszwecks, Auflösung
(1) Sollen Satzung oder Vereinszweck geändert oder der Verein aufgelöst werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit den Stimmen von 3/4 der erschienenen Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Pretzschendorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§14 Sonstige Bestimmungen
Soweit in der Satzung nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 18. August 1896 in seiner zum Zeitpunkt der Anwendung gültigen Fassung.
Vorstehende Satzung wurde am 21. Februar 2008 in Pretzschendorf von der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.